Petition gegen Abmahnmissbrauch

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen belasten den Online-Handel und können gerade für kleine Händler existenzbedrohend sein. Eine Unternehmerin hat jetzt eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, um Änderungen beim Abmahnmissbrauch herbeizuführen.

Denn die grundsätzlich mit dem Instrument der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung verbundenen Vorteile (Vermeidung von gerichtlichen Streitigkeiten) treten dort in den Hintergrund, wo unseriöse „Abmahnvereine“ und auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte zusammen mit angeblichen Mitbewerbern wettbewerbsrechtliche Abmahnungen als lukrative Einnahmequelle für sich identifiziert haben.

Bislang hat der Gesetzgeber keine wirksamen Mittel ergriffen, um den Missbrauch im Abmahnwesen einzugrenzen.
Ein Zusammenschluss von mehreren Wirtschaftsverbänden (u.a. auch der DIHK) hatte daher bereits im vergangenen Jahr kurz vor der Bundestagswahl ein Verbändepapier erstellt, in dem konkrete Forderungen aufgestellt werden, um den Abmahnmissbrauch zu bekämpfen.

Die Unternehmerin bezieht sich ausdrücklich auf dieses Papier und greift in ihrer Petition die darin aufgestellten Forderungen auf.

Foto: Pixabay, AJEL

50.000 Mitzeichner der Petition innerhalb von 4 Wochen – diesen Wert gilt es zu erreichen. Denn ab 50.000 Mitzeichnern muss sich der Petitionsausschuss in der Regel in öffentlicher Sitzung mit dem Thema befassen und der Petent (also der Initiator der Petition) kann sein Anliegen dort mit den Abgeordneten diskutieren.

Zwar wird jede Petition, unabhängig von der Anzahl der Mitzeichner, vom Ausschuss geprüft. Aber nur wenn das Quorum von 50.000 Mitzeichnern erreicht wird, behandelt der Ausschuss das Thema öffentlich.

Kommt der Petitionsausschuss im Weiteren zu dem Schluss, dass die Petition begründet ist, fasst der Deutsche Bundestag dann einen Beschluss, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, im Sinne der Petition tätig zu werden.

Sie können die Petition bis zum 24. April 2018 unterstützen.

Die Petition im Wortlaut und die Möglichkeit zum Mitzeichnen finden Sie hier.