Der regelmäßige Newsletter ist eines der bekanntesten Instrumente des E-Mail-Marketings. Bei einem z. B. wöchentlichen Newsletter werden regelmäßig wichtige Informationen und Werbebotschaften an den Kundenstamm rausgeschickt. Zweck des Newsletters ist es, mit den Kunden in Kontakt zu bleiben, und ihnen einen regelmäßigen Überblick über die bevorstehenden Ereignisse und Angebote im Unternehmen zu bieten (z. B. neue Produkte oder Rabatt-Aktionen).
Die Frequenz des Newsletters ist variabel und sollte sorgfältig ausgewählt werden. Es ist ratsam, strategisch vorzugehen und seine Kunden nur mit mehrwerthaltigen und relevanten Inhalten in Newslettern zu behelligen. Es ist sehr offensichtlich, dass irrelevante, minderwertige E-Mails eine Marke schädigen und so auch das Gegenteil von gutem Marketing erreichen können.
Wann ist die die beste Zeit für den E-Mail-Versand? Ähnlich wie bei der Frequenz gibt es auch hier viele unterschiedliche Meinungen. Studien haben ergeben, dass E-Mails, die zwischen 8 und 10 Uhr bzw. zwischen 15 und 16 Uhr versendet werden eine um 6% höhere Öffnungsrate und Click-Through-Rate haben. Die Öffnungsrate ist in der ersten Stunde nach dem Versand am höchsten. In der nächsten Stunde halbiert sich bereits die Öffnungsrate bis sie nach 24 Stunden gegen Null sinkt. Da früh morgens die meisten Postfächer voll sind, lohnt es sich nachmittags seinen E-Mail-Newsletter zu versenden. Die Öffnungsrate ist nachmittags ca. 3% höher als vormittgas.
Ein guter Newsletter ist auch inhaltlich gut aufgebaut. Er enthält z. B. zu jeder gewünschten Aktion des Kunden einen hochwertigen Inhalt und einen dazugehörigen „Call-to-Action“. Ein „Call-to-Action“ ist ein Handlungsaufruf, wie z. B. „Hier klicken“, „Jetzt kaufen“. In der Regel wird ein „Call-to-Action“ auf Schaltflächen und Buttons eingesetzt.
Sollten Sie sich für einen Newsletter entschieden haben, sollten Sie die folgenden Grundsätze beachten, um Ihren Newsletter rechtssicher zu gestalten:
Schon bei der Anmeldung über das Anmeldeformular auf der eigenen Webseite sollte dem Interessenten mitgeteilt werden, wie oft er als Abonnent den Newsletter erhalten wird und was die häufigsten Themen sein werden. Die Möglichkeit zum Widerruf sollte gut sichtbar und in der Nähe des Formulars platziert sein. Darüber hinaus ist es wichtig, die Datenschutz- und Widerrufshinweise als Fließtext unter dem Anmeldeformular oder als Link anzubieten.
Die Einwilligung aller Abonnenten muss protokolliert werden, um diese bei eventuellen Abmahnungen oder gerichtlichen Streitigkeiten nachweisen zu können. Dies ist in der Regel eine Standardfunktion von Newsletter-Software und wird in Form eines Aktivitäts- oder Statusprotokolls vorgehalten.
Ein Unternehmen muss dem Empfänger in jedem Newsletter die Möglichkeit geben, sich von weiteren Mailings abzumelden. Dazu genügt, dass dem Verbraucher am Ende einer E-Mail die Möglichkeit gegeben wird, sich durch das Klicken eines Links (Unsubscribe link) vom Newsletter Empfang abzumelden. Weiterhin muss es auch möglich sein das Unternehmen per E-Mail oder anderem Wege (Telefon, Post etc.) kontaktieren zu können, um sich aus der Mailingliste austragen zu lassen.
Rechtlich obligatorisch ist in den Newslettern nach Presserecht, in jedem Fall, das Impressum. Sogar die Betreffzeile des Newsletters sollte zeigen, dass es sich um einen Marketing Nachricht handelt. Dies ergibt sich aus der § 6 Abs. 2 des Telemediengesetzes (TMG), in dem es heißt, dass der kommerzielle Zweck der Nachricht deutlich sein muss.
Die folgende Zusammenfassung der allgemeinen Informationspflichten basiert auf Angaben des § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG). Die Angaben müssen leicht erkennbar und ständig verfügbar sein. Dazu zählt:
- Name bzw. Firma und geographische Postanschrift
- Angaben für eine einfache Kontaktaufnahme: Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse
- Angaben zum Eintrag in einem Register (Handelsregister, Vereinsregister o. ä.) samt Registernummer
- wenn vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
Im Falle von reglementierten Berufen, die einen Befähigungsnachweis bedürfen, wie z. B. bei Ärzten und Rechtsanwälten, sind zusätzliche Angaben erforderlich. Dazu gehört:
- Zugehörigkeit zu einer Kammer und Angaben zu einer etwaigen Aufsichtsbehörde
- gesetzliche Berufsbezeichnung und Staat, in dem sie verliehen worden ist
- Hinweis auf die berufsrechtlichen Regeln und deren Zugänglichkeit, etwa durch einen Verweis darauf
Auch die grafische Gestaltung eines Newsletters ist von Bedeutung. Ansprechende Bilder, und Banner helfen den Abonnenten auf die entsprechende Landingpage des Unternehmens weiterzuleiten. Aber seien Sie vorsichtig, verwenden Sie nur Bilder und Grafiken an denen Sie auch die Rechte zur Veröffentlichung halten.
Obwohl es für Unternehmen sinnvoll ist, E-Mail-Marketingmaßnahmen z. B. über einen Newsletter durchzuführen, sollten Unternehmen immer an eine ganzheitliche Betrachtung aller Marketingaktivitäten denken. Ihre E-Mail-Marketingkampagnen sollten immer Teil eines umfassenden und strategischen Ansatzes sein, welcher alle Maßnahmen miteinander verbindet. Ihre Marketing-E-Mails sollten durch weitere Maßnahmen ergänzt werden, wie eine ansprechende Webseite, Suchmaschinenoptimierung, Content-Erstellung, soziale Medien und interessen- und verhaltensorientierte Internetwerbung.
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Newsletter des Einzelhandelslabors Südwestfalen:
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Quellen:
- https://www.gruenderszene.de/lexikon/begriffe/E-Mail-Marketing
- https://www.smartinsights.com/email-marketing/email-communications-strategy/best-frequency-for-email-marketing/
- https://www.adrom.net/email-marketing.html
- https://www.dialog-mail.com/know-how/erste-schritte/vorteile-von-email-marketing.php
- https://drschwenke.de/rechtliche-fallstricke-im-email-marketing/
- https://smallbusiness.chron.com/types-email-marketing-3474.html
- https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6534-newsletter-rechtssicher-erstellen-und-versenden.html
- Praxis-Leitfaden: Rechtliche Grundlagen für E-Mail Marketing ,dialog-Mail eMarketing Systems
- https://t3n.de/news/e-mail-marketing-besten-zeiten-420083/
- Bildquelle: https://pixabay.com/de